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barungen erwiesen; die als nothwendig erkannte Offenbar ung Gottes ist wirklich in die Erscheinung eingetreten und hat mit Christus ihre Vollendung erreicht, und hiemit ers scheint denn das Geschäft der grundlegenden Theologie abgethan und so fort jede einzelne Lehre der Offenbarung in Betrachtung gezogen werden zu können, allein es scheint dieß nur so. Damit, daß eine Offenbarung eingetreten ist, ist ihre Lehre noch nicht der Menschen Eigenthum geworden, ist noch nicht in deren Geist eingegangen, geschweige ihre Unverlierbarkeit für alle Zeiten gesichert. Hieraus gestaltet sich von selbst die Anforderung: ist das Christenthum wirklich eine göttliche Offenbarung, wie es sich als solche erwiesen hat, so muß sein Stifter, Gott, auch für seine unverfälschte Bewahrung und Fortpflanzung Sorge getragen haben, weil ja sonst der Zweck seiner Offenbarung nicht ers reicht werden konnte. Hieraus begreift sich die Stiftung einer Kirche als innere Nothwendigkeit und der wesentliche Charakter und die Aufgabe dieser Kirche läßt sich aus den seitherigen Prämissen konstruiren. Auf ähnliche Weise wie Oben ist nun hier wieder darzuthun, daß sich der philosos phische Begriff einer Gesellschaft und einer religiösen Ges sellschaft insbesondere an der Kirche Christi bewahrheite, an ihr ausgeprägt sey, daß Christus wirklich eine Kirche gestiftet, ihr eine bestimmte Verfassung gegeben, sie zur Bes wahrerin und Lehrerin seiner Wahrheit aufgestellt, ihr zu diesem Behufe seinen Geist, den Geist der Wahrheit und Irrthumslosigkeit verliehen und ihr eine ewige Dauer vers heißen habe, daß darum ihr Wort, sey es nun, daß es sich in Buchstaben verkörpere oder bei gegebener Veranlassung ausspreche, sein Wort, sein unfehlbares Wort, furz: daß sie das wirklich gewordene Reich Gottes sey. Das Resultat dieser Untersuchung ist dann: die katholische Kirche ist die von Christus gestiftete unfehlbare Anstalt zur Ver wirklichung der Offenbarung, ihr Ausspruch entscheidet über das, was christliches Dogma sey, aus den von ihr authoris sirten Erkenntnißquellen hat der Dogmatiker den Inhalt seis

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nes Systems zu schöpfen. Herr Brenner behandelt diesen Gegenstand von S. 215-411, A. S. 139-253, gewiß erschöpfend genug, so daß in Beziehung auf das beigebrachte Materiale wenig zu wünschen übrig bleibt; allein auch hier, wie fast überall, vermissen wir eine Darlegung der Sache nach ihrem innern Zusammenhang und ihrer innern Nothwendigkeit, also wieder gerade dasjenige Moment, wel ches das Wesen der speculativen Dogmatik bildet. Nachdem nämlich die Apostel auch als göttliche Gesandte dargestellt sind, wird unser Gegenstand durch eine besondere Ueberz schrift und die Bemerkung eingeleitet: „Auf eigene Weise sorgte Christus dafür, daß seine Offenbarung unter den Menschen bewahrt und fortgepflanzt werde er bestellte nämlich an Seiner statt Apostel." S. 215, besser noch A. S. 139. Von einer Uebereinstimmung des Organismus der katholischen Kirche mit der Jdee einer religiösen Gesells schaft, also von der rationellen, philosophischen Wahrheit der Kirche wird völlig Umgang genommen. Auffallend has ben wir es ferner gefunden, daß zuerst S. 215-307 von einem Apostolat, Primat, Episcopat, von dem Amte des Episcopats im Vereine mit dem Primat, von der Unfehls barkeit, von den Concilien u. f. f. gesprochen und dann erst S. 308 die Lehre von der Kirche abgehandelt wird, als ob das Erstere etwas außer der Kirche und nicht nothwendig zu ihr Gehöriges wäre; daß S. 239 aus einer Stelle des heil. Ignatius ein blos äußerer Vorzug des Bis schofs dargethan werden will, während doch der Ausdruck: princeps sacerdotum den Begriff einer rechtmäßigen Gewalt in sich schließt; daß S. 284 u. 85 der so nabe liegende Grund des öcumenischen Ansehens von Partikularconcilien aus dem Consensus Episcopatus nicht genannt wurde; daß S. 288 behauptet wird, die Zustimmung des Papstes drücke den Beschlüssen der Kirchenversammlung nur das leßte un verbrüchliche Siegel auf, während sich doch die Päpste von jeher des Ausdruckes Confirmatio bedienten und auch diese von den einzelnen Synoden beim Papste nachgesucht, von ihm aber gegeben oder verweigert wurde.

Indem wir nun hiemit unsere Erörterung über die grundlegende speculative Dogmatik schließen, und dem zweis ten Theile des Brennerischen Werkes entgegen harren, möchs ten wir den Herrn Verfasser noch bitten, der sprachlichen Fassung seiner Schrift eine etwas größere Aufmerksamkeit zuwenden zu wollen, als dieß in dem vorliegenden ersten Bande geschehen ist.

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VIII.

Die unbefleckte Empfängniß
Mariä 1).

Bei Vandenhoeck und Ruprecht in Göttingen erschien im Jahre 1837 ein von den Herren Ritter und Balzer verfaßtes Gutachten über die ersten sechszehn Säße, welche in der Erzdiöcese Cöln dem Clerus zur Unterschrift vorgelegt werden, im Druck. In einer, diesem Gutachten beigefügten Note, die vom Herausgeber ist, und sich S.31 u. 32 befindet, kommen unter Andern in Rücksicht auf folgende Worte des Sayes VIII. (diese sind hier nach der Ueberseßung der angeführten Schrift angeführt): „Was aber die Empfängniß der seligsten und unbefleckten Jungfrau Maria, der Gottesgebärerin, betrifft, so will ich den Bestimmungen gehorchen, die über diesen Punkt festgesezt sind in dem Des Frete des Papstes Gregor XV., seligen Andenkens, vom Jahre 1622, dessen Anfang,,Sanctissimus" ist, und der Bulle des Papstes Alerander VII., seligen Andenkens, deren Anfang „Sollicitudo," wodurch die Erlaubniß ertheilt wird, öffentlich und privatim zu lehren, daß die seligste Jungfrau Maria ohne Erbsünde empfangen sey, während die entge gengesette Ansicht, wornach die Jungfrau Maria mit der Erbsünde empfangen seyn soll, öffentlich und privatim zu

1) Dieser Aufsaß wurde veranlaßt durch das Schriftchen: „Abd ťuď eines dogmatischen Gutachtens über die ersten sechszehn Säße u. s. w."

lehren und zu behaupten, unter der Strafe der Ercommunication verboten wird, so zwar, daß diese Strafe unmittelbar ohne anderweitige Erklärung eintritt;" folgende Bemerkungen vor:

„Das Dogma von der Erbsünde nehme keinen aus, als Jesum den zweiten Adam, der unmittelbar durch ein Gotteswunder ins Geschlecht als Erlöser eintrat, und darum kein fleischlich empfangener Nachkomme Adams ist. Die Eremtion ist in Ansehung der Maria weder durch die heil. Schrift, noch auch durch die Tradition und Concilien darzuthun, weil Maria nicht durch ein Wuns der, sondern im Wege des Fleisches ins Geschlecht eintrat..... Die Würde der Maria, als der unbefleckten Gottesmutter, bleibt daher in ihrem ganzen Glanze bestehen, auch wenn sie von der Erbsünde nicht erimirt wird. Auf den mit Bes ziehung hierauf in der katholischen Kirche bestehenden Festtag wird wohl Niemand sich berufen, da dieser in dem Missale romanum nur mit den Worten conceptio B. M.V. bezeichnet wird, und somit nur das Fest der Empfängniß der seligen Jungfrau Maria einschließt.“

Bei Gelegenheit des Erscheinens besagten Schriftchens werden vielleicht viele Katholiken sich fragen, was sie von der Empfängniß Mariä zu halten haben, ob sie dafür halten sollen, Maria sey befleckt (in der Erbsünde), oder un befleckt (ohne Erbsünde) empfangen worden? Mehrere, die bisher die fromme Meinung hegten, Maria sey unbe flect empfangen worden, dürften, durch das Schriftchen verleitet, sie aufzugeben geneigt seyn. Zur Aufklärung der Sache also, zur Ehre der erhabensten Königin des Himmels, und zum Preise desjenigen, der Großes an ihr gethan hat, führe ich hier die, größtentheils dem berühmten Theologen und heiligen Bischofe Alphons von Liguori ent lehnten Gründe an, die für die unbefleckte Empfängniß Maria sprechen.

Daß Maria unbefleckt empfangen worden sey, ist zwar feine erklärte Glaubenslehre, aber doch eine gewisse Sache. Diese Gewißheit leite ich daraus her, daß im Ho benliede (4. 7.) gesagt wird:,,Ganz schön bist du, meine Freundin, und kein Mackel ist in dir!" und daß dieser Schrifttert von unzähligen Theologen von Maria verstanden wird. Der heil. Jldephons und der heil. Thomas von Aquin führen aus diesem Terte den Beweis, daß Maria keine wirkliche Sünde begangen hat. Läßt sich nun dieses aus dem angeführten Terte folgern, so kann man auch weiter schließen, daß Maria, wenn sie ganz schön seyn soll, auch ohne Erbsünde empfangen seyn muß. Die Einwendung, die man gegen den angeführten Tert machen könnte, daß derselbe von der Kirche, der Braut Christi, und sogar von jeder einzelnen von Christi Blut gereinigten Seele verstan, den werden kann, und berühmte Schriftsteller ihn wirklich so erklären, ist nicht erheblich, indem bekanntlich die heil. Schrift reichhaltigen Sinnes ist, und verschiedene, gleich be währte Erklärungen, die sich einander nicht widersprechen, zuläßt.

Die Gewißheit der unbefleckten Empfängniß Marià leite ich ferner aus den Worten des Engels zu Maria her: „Gegrüßet seyest du Gnadenvolle." Dieser Text ist hier von großer Wichtigkeit, indem er einen berühmten Gewährsmann, den heil. Augustinus für sich hat. In Bes treff dieser Worte sagt der heil. Augustinus (serm. 11 in Natal. Dominic.) „wodurch er“ (der Engel nämlich) zeiget, daß sie“ (Maria) „von dem Zorne der ersten Sentenz ganz ausgschlossen, und der gans zen Fülle der Gnade wiedergegeben gewesen ist."

Nicht unwichtig in dieser Sache sind ferner die Schrifts terte: „Du bist gebenedeiet unter den Weibern;" die Worte der seligsten Jungfrau: „Großes hat mir erwiesen, der da mächtig ist.“

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