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und zur successiven Jrrreligion und Gottlosigkeit! Sie schulden mir so kostbare in Irren und Fehlgriffen verbrachte Jahre; und verwünscht sey die Stunde, welche mich in das Giftlokal ihrer sogenannten Bildung geführt hat. Wer ers sest mir zum besseren und rechten Gebrauch jene, durch ihre anfängliche Mißbildung verlorne Zeit und Kraft? Und wohl ihm, falls er so noch zu sich sagen, falls er wenigs stens für sich durch reuevolle Besserung das Verfehlte wieder gut machen kann. Aber wenn er den schleichenden, vers giftenden Irrthum erst dann inne wird, wenn er am Rande des Verderbens steht, nachdem er von der theoretischen Religionslosigkeit zur praktischen Dissolution, wie kaum zu vers meiden, übergegangen, wenn er so ein vollkommnes Glied der "jungen" Zeit geworden: wird da, im Momente der lebenss endenden Verzweiflung, der leßte Gedanke nicht noch ein Fluch seyn, über jene verkehrte Bildung und Erziehung, von der er, mit dem ersten und legten, ihm zum Gerichte nur dienenden Lichtblick, dann einsieht, daß sie ihn so tief ins Verderben gebracht hat.

Jedoch noch eine weitere und dritte Folge entsteht aus solcher Erziehung und solchem Unterricht, welche sich mit ihren Nachtheilen nicht bloß auf das Individuum beschränkt, sondern auch den ganzen Staat angreift, und ihn selbst zu Grunde richtet. Wir meinen, wie jeder Einsichtige schon wissen wird, hiemit, um es mit einem bekannten Worte zu bezeichnen, den berüchtigten Liberalismus. Wo anders wohl ist die politische Verrücktheit und Schwindelei eines großen Theiles unserer Jugend — besonders wie dies noch vor einigen Jahren da und dort war, jest gottlob! bedeutend weniger der Fall ist wohl herzuleiten, als aus einer verkehrten Erziehung und einem einseitigen Unterricht, welche dieselbe in hohen und niederen Schulen empfangen? Wenn man zuerst das Christenthum mit der Person seines

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Stifters als reines, wenn auch ebles 1) Menschenwerk hinstellt; muß da nicht das positive = göttliche Christenthum selbst, und mit ihm die Grundlage der europäischen christlichen Staaten im Herzen des Jünglings zerstört werden? Der Jüngling wird mit der Scheu vor dem nur in seiner Offenbarung als Richter und Vergelter erkennbaren Gott, mit der Verehrung der göttlichen Institutionen der Religion, zugleich auch die Achtung vor den bürgerlichen Geseßen verlieren. Die biblische Lehre, Gott zu fürchten und den König zu ehren, wird ihm dann, wenn kein Stock und keine Strafe oder sonstige Gefahr droht, eben so viel bindende Kraft haben, als eine ähnliche chinesische Sittenregel. Es wird ihm an sich als ebenso erlaubt erscheinen müssen, nach seinen Idealen in den staatlichen Verhältnissen zu wühlen und zu modeln, als ihm dort die Umwälzer der kirchlichen Institutionen hoch gepriesen, und zum Muster vorgestellt werden, und über eben diese religiösen Lehren ihm die Meinung beigebracht wird, sie seyen durch Zufall, List, Gewalt und den Alles fein berechnenden Egoism entstanden. Wenn zur Begeistes rung, deren der Jüngling durchaus bedarf, und die sonst das Christenthum gab, und auch immerfort allein nur in rechter Weise geben kann, mit Herabwürdigung eben dieses, und

1) Herr Volger berichtet über den Charakter und objektiven Werth der christlichen Lehre Folgendes: „Jesus, geboren 758.... Das Vernunftgemäße seiner Lehre verschaffte ihr allerdings Eingang bei unbefangner Prüfung, erregte aber dagegen heftigen Widerstand bei den damals in den Fesseln alter Religionsvor schriften, des Aberglaubens und der Sittenlosigkeit liegenden Mehrzahl der Juden und Heiden." §. 69, S. 53 des „Abrisses" des zweiten Cursus des Lehrbuches. Von der Person Christi, von seinem Erlösungswerke, steht im ersten Cursus auch nicht ein Wort. Dort fängt der §. 39,,das Christenthum“ also an: „Nur unvollkommne Nachrichten haben wir von der Ausbreitung des Christenthums in den drei ersten Jahrhunderten nach Jesu Todesc."

als Surrogat dafür das Phantom einer gott und bodenlos sen Wissenschaft, einer heidnischen Freiheit und Politik, die nur sich selbst zum Ziele haben, dargeboten wird: muß da nicht nothwendig jene Erscheinung bei der Jugend entstehen, die wir in den jüngsten Jahren nicht bloß erleben, sondern auch zugleich bedauern mußten 1)?

Aber noch etwas Weiteres kommt in vorliegendem Falle in Betracht: Denn damit, daß wir die deßfallsige private Verantwortlichkeit des Lehrers für seine Person, und dann die Folgen für die Jugend erwogen haben, ist noch nicht Alles erschöpft. Auch noch das doppelte Verhältniß des Staates, sowohl zu solchen Lehrern, wie des mit solchen Lehrern fungirenden Staates den Katholiken gegens über, muß ferner erwogen werden.

Hier fällt vor Allem in die Augen, wie jeder öffent liche Lehrer gemischter Anstalten durch Beeinträchtigung der Religion einer der geseßlich im Staate gleichstehenden Confessionen zugleich das objektive Recht des Staates überschreis tet), und das Zutrauen, wie die Gewalt mißbraucht, welche der Staat in ihn seßte. Kommt daher eine deßfallsige Uebertretung zur Kenntniß des Staates, so ist es seine Pflicht,

1) Es wird uns doch schwerlich ein Einsichtsvoller Unrecht geben, wenn auch wir den §. 41: über das alte Deutschland und die alten Deutschen, als für die untersten Klassen nicht ganz geeig. net, und mindest etwas burschikos finden.

2) Denn wir sind in Bayern, wo die Konstitution Wahrheit ist, und gehören Gott Lob nicht zu einem Lande, wo man systemas tisch in allen Stücken, namentlich auch in den Schulen die Kas tholiken beeinträchtigt. Dabei bemerken wir zugleich, was schon aus unserer ganzen Darstellung ohnehin hervorgeht, daß wir eben so wenig die Protestanten beeinträchtigt wissen wollen, was sicherlich auch in Bayern nirgendwo geschieht. Ueberhaupt wollen wir keine Kränkung irgend einer religiösen Ueberzeugung, son. dern nach gegebenen Anlässen und Verpflichtungen die rechte Belehrung.

dieses zu rügen, nach Befund zu strafen und nach Kräften für die Zukunft zu entfernen. Würde der Staat auch nur als Mandatar der Individuen, vielmehr aber noch christlich als väterlicher Vertreter der göttlichen Gewalt betrachtet, dieses verabsäumen; so käme ihm zur Last, was seine Dr gane unrecht gethan.— Wir sind jedoch von dem guten Streben von unserer königl. Kreisregierung, vor Allem aber von unseres allergnädigsten Königs Gerechtigkeit und religiösem Sinne zu innig überzeugt, als daß wir nur einen Augenblick zweifeln, daß der beregte Mißstand abgestellt, und bes sagtes Lehrbuch auf immer aus den Schulen unsers Landes, wenigstens den gemischen, entfernt werde.

Wir beleuchten nun das oben beregte zweite Verhälts niß, nämlich das des Staats den Katholiken gegenüber. Die garantirte Glaubensfreiheit, und der Artikel XIV. des bayer. Concordates wollen doch mindestens so viel sagen, daß man dieselben nicht amtlich verhöhnen, und da bes schimpfen darf, wo das Verhältniß (wie zwischen Lehrer und Schüler) so ungleich, und darum auch nur moralisch betrachtet, ein solches Verfahren so unebel ist. Wie der Herr Lehrer und Subrektor, und mit ihm jeder Schulmeister Demjenigen einen Verbalprozeß dressiren lassen kann, der ihn in seinen öffentlichen Lehrfunktionen stört: so sollte wan doch auch meinen, daß unter ähnlichen Geseßen die Störung des Glaubens in jungen Gemüthern, die indirekte Untergrabung der positiven christlichen Religion, die öffentliche Beschimpfung der größten religiösen Korporation des Landes, der Mißbrauch der übertragenen väterlichen Gewalt, und die Verbreitung und Unterrichtung in notorischen Lügen und Verläumdungen von Seiten eines Lehrers, und für diesen verpönt sey. Geseßt aber auch, es werde diesem Unfuge speziell gesteuert, woran wir keinen Augenblick zweifeln, wenn er gehörigen Orts zur Kenntniß kommt, was ist damit weiter geholfen? Kehrt damit schon das Vertrauen

zurück, welches wir Katholiken unseren gemischten Anstalten schenken sollen, und an Begründung deffen dem Staate Alles gelegen seyn muß; weil es strengstens von ihm gefordert werden darf, und auch nur dazu dient gegen ihn selbst vols les Vertrauen, und zwar auf der festesten, allein haltbaren, auf der religiösen Basis zu begründen? Denn was wäre ein Staat ohne Vertrauen! Auf eben diesem beruht seine wahre Grundlage und Sicherheit; es muß darum gegenseitig, weil allseitig seyn, und hat nur dann wirklich statt, wenn es wechselseitig ist. Wäre nun auch für den Augenblick diesem Gravamen Abhülfe verschafft, wer bürgt uns, daß man nicht wieder morgen ), daß, wie die Erfahrung lehrt, nicht noch andere auf ähnliche Weise sich Invektiven gegen die katholische Kirche erlauben? Eben solche Fakten, welche, so lange unsre neue gemischte Schulorganisation dauert, sich noch ständig wiederholt, und wenn auch vermindert, doch noch nie, laut der neuesten Vorfälle, sich verloren haben eben diese Fakten beweisen, daß mit solchen Lehrern und solchen Anstalten der Staat durchaus noch nicht die Verpflichtung erfüllt, die ihm gegen die katholischen Unterthanen obliegt. Die katholischen Familienväter können nicht bloß, sie müssen vom Staate, sobald er durch Erhebung von Steuern, und dazu noch durch Beschränkung der allgemeinen Unterrichts- und Erziehungsfreiheit 2) die

1) Wir müssen zwar zur Steuer der uns ganz und ungetheilt heis ligen Wahrheit bemerken, daß wir, die Geschichte mit diesem Lehrbuche und ihre Anneren abgerechnet, sonst noch nicht gehört haben, daß einer der Lehrer in der Schule den katholischen Glauben verspottet oder beschimpft hätte.

*) Daß diese beschränkt ist, und namentlich nicht blos das offenbar politisch, oder sittlich Böse abgehalten (was für sich keine Beschränkung, vielmehr eine Befreiung zu nennen wäre), sondern vor Allem auf Kosten einer wahren und durchgreifenden katholischen Erziehung eingeengt ist, möchte kaum in Zweifel gezogen

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