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Verpflichtung über sich genommen, fordern: daß man ihs ren Kindern katholischen Unterricht und Erziehung gebe, und dafür sorge, daß diese nie und nirgends durch öffentliche Organe gekränkt werden 1). Mit einem mageren Religionsunterrichte ist daher die deßfallsige Pflicht des Staates, durchaus noch nicht erfüllt. Die drei Stunden ReligionsUnterricht werden den achtzenstündigen Vortrag des antikas tholischen Lehrers, auch nur materiell betrachtet, schwerlich das Gegengewicht halten. Und dann haben die Katholiken das Recht mehr als eine solche Balancirung, oder ein solches Schaukelsystem, in Anspruch zu nehmen; ste müssen fordern, daß ihre Religion, wenn auch nicht, wie sich schon von selbst versteht, allgemein bekannt, doch allgemein geachtet, und mindest durch Schweigen gegen oder über sie von Seiten der öffentlichen Organe geehrt werde.

Wie aber wäre dieses füglich bei der jeßigen Einrich tung unserer Schulen, und beim gegenwärtigen Personale auch mit dem beßten Willen von Seiten der königl. hohen und höchsten Behörden zu erreichen?

So stellt sich heraus, „daß unsere jeßigen höheren Studieneinrichtungen in der Pfalz nicht bloß mangelhaft, son

werden können. Wir wollen hiebei nur aufmerksam machen auf den beinahe gänzlichen Mangel des religiös kirchlichen Lebens, der sich an unsern Anstalten im Vergleiche mit denen des jenseitigen Bayerns so schreiend herausstellt. Es ist uns vielleicht möglich bald auf diesen so wichtigen Gegenstand der öffentlichen Erziehung zurück zu kommen, bei dem noch so Vieles, ja beinahe Alles zu wünschen bleibt.

1) Wenn auch die Protestanten rechtlich nichts dagegen sagen können, oder auch nur wollen, vielmehr vielseitig es wünschen, daß Nationalisten als Lehrer angestellt und rationalistische Lehrbücher eingeführt sind; so verhält es sich doch ganz anders dabei mit den Katholiken.

dern selbst in Bezug auf das, was die Katholiken mit Recht zu fordern befugt sind, völlig ungenügend sind 1).

Als das natürlichste Abhülfemittel möchte nun freilich die Trennung, namentlich der beiden Gymnasien, nach Cons fessionen scheinen. Mit Absicht sagen wir aber: scheinen; denn obgleich in einiger Beziehung in abstracto es besser werden könnte als jezt; so bedenke man, daß der Fall gar nicht (wir wollen nicht bestimmter reden) unerhört ist, daß sogar s. g. katholische Lehrer protestantische an religiöser Verkehrtheit noch weit überbieten, und dazu, eben auf ihren katholischen Taufschein hin pochend, sich ein um so weidlis cheres Schimpfen über die Kirche erlauben. Aus lauter s. g. Aufklärung, oder Streben durch s. g. Toleranz Beifall und guten Namen bei den Protestanten zu erhalten: etwa so, wie auch einmal Rotteck in seiner Geschichte auf seinen Namenskatholizism hin die Legitimation seiner Invektiven

1) Wir brauchen hier nicht wieder von Neuem darauf aufmerksam zu machen, in welchem Mißverhältniß zur Population protestantische Lehrer vor katholischen an unseren Anstalten sich befinden, und wie dieses Mißverhältniß vor Kurzem noch viel schreiender war. So faßt z. B. das Landcommissariat Pirmasens 19,809 Katholiken und 17,791 Protestanten, und die Stadt 847 Katholiken und 4564 Protestanten, nach amtlicher Zählung, in sich. Und doch soll eben zu den zwei protestantischen Lehrern noch der dritte von derselben Confession angestellt werden.

Aber Anderes müssen wir hier noch öffentlich zur Sprache bringen. Bekannt ist, wie vor einigen Jahren in der Toleranz, Affaire von Zweibrücken protestantische Lehrer gegen die Anstellung eines katholischen Klassenlehrers nach ihrem Glaubensbekenntnisse gehandelt, d. h., protestirt haben. Minder be kannt möchte jedoch ein ähnliches Vornehmen seyn, indem die deßfallsige Convention sogar eine Zeitlang wie verheimlicht war. Es ward nämlich — durch welche Machinationen können wir, als Uneingeweihte, nicht sagen bei der Errichtung der lateinischen Cantonalschule zu Germersheim, in einem Landcommissariate wo 29 Theile Katholiken und 17 Theile Protestanten

gegen die Kirche baut. Abgesehen aber auch von diesem lezteren Falle, daß vielmehr die Professoren katholischer Religion dieses auch in der That wären, so müssen wir doch erklären, daß nach unserer Ueberzeugung, welche auch allgemein ohne Zweifel getheilt wird, eine solche Trennung für alle jest bestehende Anstalten weder leicht thunlich, noch auch nur erwünscht sey. Die nicht füglich zu hebende Abnormität unserer gemischten Anstalten, wird mit dem ihr zu Grunde liegenden gemischten Populationsverhältnisse nicht bloß entschuldigt, sondern muß sogar mit dem selben in Einklang gebracht werden, und ist so wenig leicht jezt zu beseitigen, als jenes selbst. Würde irgendwo eine der vorhandenen Anstalten rein protestantisch, und eine andere dagegen rein katholisch hergestellt, so wäre am rein protes stantischen Gymnasium eine sicher noch ärgere und schwerer zu beseitigende Mißbildung der katholischen Schüler — welche

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sind, in einer Stadt, wo sich 1573 Katholiken und 643 Protes stanten anno 1833 befanden, unter den Augen des königl. Land commissariats (wir zweifeln, daß es auch mit Wisfen königl. Regierung geschah) stipulirt, daß der jezeitige Subrektor immer Protestant seyn solle. Bekannt ist ferner die aller. höchste Verordnung über die Errichtung der Scholarchate. Hiernach würden nur in Germersheim allein, unter allen gemisch ten Städten des Kreises, die katholischen Geistlichen Mitglieder desselben geworden seyn. Und siehe nun! bei der ersten Errichtung des Scholarchates zu Germersheim ward nicht der katholische, sondern der protestantische Geistliche hiezu wohl aus lauter Toleranz - ernannt. Der Grund, daß der damalige alte katholische Pfarrer hiezu unfähig gewesen, kann rechtlich nicht vorgebracht werden, indem diese Berechtigung nicht an der Person, sondern am Amte hängt, und bekanntlich die Umgegend noch Suppleanten zum Scholarchat der Cantonalschule genug gehabt hätte. Wir können indessen nur rühmend es anerkennen, daß in neuester Zeit zu den Scholarchaten so viel wir glauben allerorts die Geistlichen beider Confessionen zugezo gen worden sind.

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nach den örtlichen Verhältnissen nicht fehlen könnten — zu befürchten. Aber auch von protestantischer Seite dürfte auf gleiche Weise Einspruch gegen eine solche Trennung gethan werden; da man sich mit der Belassung der jezt bestehenden gemischten, und der Errichtung eines neuen, wie verlautet rein protestantischen Gymnasiums, ohnehin in jeder Hinsicht befriedigt findet, der geläuterte Protestantismus auch allerorts an unsern Anstalten im schönsten Flor besteht, und eine wirkliche Beeinträchtigung desselben von Seite der wes nigen katholischen Lehrer, resp. Klage darüber, wenigstens uns noch nicht zu Ohren gekommen ist.

Wir wünschen daher nicht einmal, daß die beiden jeßigen Gymnasien der bayer. Pfalz, unter ihren Verhält nissen je nach Confessionen getrennt würden. Aber fordern müssen wir, daß an allen gemischteu öffentlichen Schulen der Glaube der Katholiken durch Abhaltung aller Invektis ven, Vermeidung aller Lügen, und namentlich durch Sch we is gen über Alles, was der protestantische Lehrer privat als falsch im katholischen Glauben ansehen möchte, respektirt, und so wenigstens - aber auch ausnahmslos negativ geehrt werde. Unsere Forderung können nur Jene als uns statthaft, oder als Streben nach Bevorrechtung auslegen, welche einmal bei sich das Todesurtheil über den Katholizism in einer wahren Idiosynkrasie, und darum auch vermeinter objektiven Geltung gefällt, und hienach es nur für eine Begünstigung desselben halten, daß er, als der arme Sünder, statt gehenkt und geradbrecht, einfach mit dem Schwerde gerichtet werde: nach dem jeßt beliebten Grundsaß mir das Recht, Dir die Gewalt.

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Da es aber äußerst schwer seyn möchte, für den uns anstößigen Vortrag der Geschichte durch protestantische Lehrer von vorn herein schon die nöthige Garantie wirklich zu haben, ja da wir gern erklären dieses kaum fordern zu können, so müssen wir wiederholt die Aufstellung eigener

Geschichtslehrer nach den Confessionen an den Gymnasien wünschen, und ebenso verlangen, daß dieses auch in thunlichster Weise auf die lateinischen Schulen ausgedehnt, und hier jedem katholischen Lehrer die Geschichte zugewiesen werde. Sollte man aber auf leßteres nicht eingehen, so ist durchaus die Einführung eines tadellosen Lehrbuchs und die Entfernung aller deßfallsigen Willkür der Lehrer nothwens dig. Unser Wunsch, in Betreff der Gymnasien, ist um so leichter ausführbar, als diesen confessionellen Geschichtslehrern dann auch zugleich der Religionsunterricht in ihrer Confession übergeben werden könnte. Hiedurch würde die Erhö hung der daraus erlaufenden Unkosten für den Staat in wenigen Hundert Gulden bestehen; und es entstünde der Vortheil, daß Religionslehrer mit mehr Auktorität, als oft bisher dies der Fall war, auf die Zöglinge wirken könnten. Ebenso wäre dann eine bessere religiöse Ueberwachung derselben möglich. Auch der Unterricht selbst könnte nur an Gründlichkeit gewinnen, indem es wohl kaum in Abrede gestellt werden möchte, daß ein eigens hiezu bestellter Mann mit mehr Kraft, Muße und geistiger Sorge sich auf denselben vorbereiten kann, als selbst beim beßten Willen und aller Fähigkeit dies einem durch die vielfachsten anderweitigen Ges schäfte in Anspruch genommenen Curatgeistlichen möglich ist1).

1) Um auch anderwärts einen Begriff zu geben, wie der katholische Clerus in der Pfalz in Anspruch genommen ist, wollen wir die Funktionen, welche einem solchen Religionslehrer an einem Progymnasium eine lange Reihe von Jahren oblagen, hier aufzählen. Er war Pfarrer einer Pfarrei mit achtzehn, bis auf 11⁄4 Stunde entfernten Filialen, und 3325 Seelen ohne Kaplan - Dechant, Bezirksschulinspektor, Religionslehrer am Schullehrerseminar und Progymnasium. Und doch wird der ganze Kreis ihm das Zeugniß geben müssen, daß er in rühmlichem Eifer und möglichster Sorge seine Aemter ausfüllte. Wer aber möchte dabei in Abrede stellen können, ohne auch im Mindesten diesen, so wie noch vielen andern kaum minder beschäftigten Geistlichen

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