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Keineswegs aber hat nach unserer Ueberzeugung der Staat, falls er auch das Besagte nach Kraft gehandhabt und ausgeführt hätte, damit schon seine volle Obliegenheit erfüllt, und jene väterliche Gewalt und tutelarische Macht die er hat, und welche namentlich seit Aufhebung der Klöster noch

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nahe treten zu wollen wovon Niemand mehr, als wir fern sind daß ein eigner Lehrer rüstiger, sorgsamer und einflußreicher die große Aufgabe der religiösen Bildung und Erziehung hätte lösen können. In irgend einem Lande geht das Sprichwort: Für Zuchthäuser, Polizeicommissäre, Vermehrung der Gendarmen, Richter u. dgl. hat man Geld; aber für eine mit der Population und den Lokalverhältnissen und Geschäften in Einklang stehende Aufstellung von Seelsorgern oder Geistlichen überhaupt will man keine Mittel finden können. Zur Charakteristik unserer Zeit können wir beifolgendes Faktum, das Schreiber dieses verbürgen kann, nicht unerwähnt lassen. Vor einer gewissen An- . zahl von Jahren besuchte eine Königliche Majestät eines Ihrer Länder. Auch ein Geistlicher wurde vorgestellt. Seine Majestät fragten: Wie viele Seelen sind in Ihrer Pfarrei ? Antwort: Etwa drei Tausend. Frage: Wie viele Kapläne haben Sie? Antwort: Kaum einen seit Kurzem, und den nur mit großer Mühe und Widerstand von Seiten.... Seine Majestät äußerten Erstaunen. Der Pfarrer hätte erwiedern können: Hier steht der hohe Herr, der, als ich früher in meinem Hause über diese Angelegenheit länger mit ihm gesprochen, mir beim Hinausfahren aus meinem Hofe die Antwort gab: „Und Sie kriegen doch keinen Kaplan!" NB. Und es handelte sich gar nicht darum, daß die Regierung, sondern die Kasse einer ganz katholischen Gemeinde einen Zuschuß geben sollte! Stets ist man auf die nothwendige Vermehrung des Schullehrerpersonals — und das mit allem Recht bedacht: aber von einer oft eben so nothwendigen Vermehrung der Pfarrstellen haben wir noch nichts gehört. Der Umstand aber, daß auch nicht einmal genug Priester vorhanden sind, die längst dotirten Pfründen zu besezen, dürfte, wohlermessen, eher die Verantwortlichkeit erschwe ren, als entschuldigen. Denn woher stammt eigentlich der große Priestermangel?

gewichtiger ihm obliegt, nach Pflicht ausgeübt und angewandt. Kann auch in diesen öffentlichen Anstalten nur die Entfer nung alles dessen, was sowohl dem Protestantisch-christlichen, als dem Katholischen, offen feindlich ist, gefordert werden, und hat der Staat durch seine Diener dieses für die Bildung geleistet; so ist damit erst der negative Theil der Erziehung, nämlich Abhaltung des Böslichen und Schädlichen in religiösen Dingen erreicht. Es obliegt aber auch noch die positive Seite der religiösen Erziehung auszufüllen. Zu diesem Zweck sind aber die öffentlichen Anstalten nicht ges eignet; sie genügen weder diesem, noch können sie ihm ges nügen. Ja, es ist in diesem Theile Bayerns bisher von öffentlicher Seite noch gar nichts für ihn gethan worden. Ist seine Erreichung aber schon für jede Klasse der künftigen Staatsbürger und Beamten erforderlich; so mird sie für die fünftigen Geistlichen doppelt erheischt, und ist katholischers seits durch die vom Staate anerkannten kanonischen Gefeße vorgeschrieben. Dieser Zweck nun der positiven, und zugleich privaten Erziehung kann genügend aber auch nur alleindurch confessionelle Convikte erreicht werden. Darum müßten wir auch solche für uns, und das, weil es wohl nicht überall thunlich ist, namentlich da, wo es am zwecks mäßigsten erscheint, also (wenigstens eines) in Speyer in Anspruch nehmen.

Wir wünschen also, daß negativ von den öffentlichen Schulen aller antichristliche, in specie antikatholische Geist abgehalten, und positiv durch katholische (protestantische) Convikte die religiöse Erziehung gehandhabt und zum Schluß gebracht werde; daß wenigstens durch Gründung und Eröffnung solcher Anstalten, objektiv, oder von Seite der öffentlichen Auktorität alles Mögliche, wenn auch nicht faktisch realisirt, so doch angeboten und möglich gemacht werde. Wenn sich auch aus leicht begreiflichen Gründen ein solches Bedürfniß als nicht so dringend und unabweisbar für die Katholik. Jahrg. xvi. Sft. v.

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Protestanten herausgestellt, auch noch keine deßfallsige Stimme laut geworden, und eine solche schwerlich großen Anklang im Kreise finden würde; so spricht gerade alles dieses für die um so größere Nothwendigkeit katholischerseits. Auch hoffen wir, hier nicht mehr auf das nun neuerdings eben so bitter Erfahrne, als allgemein wieder Anerkannte uns berufen zu müssen: daß nämlich ein bloßer Unterricht die Menschen leichter verschlimmere, als vereble, sie wohl zu Lastern und Verbrechen raffinirter, aber nicht zur erforderlichen Hingabe und Selbstaufopferung geneigter mache. Hiers aus ergibt sich ohnedies schon, daß auch, abgesehen von der oft unabhängig für sich zu erzweckenden Privatbildung, schon der Staatszweck (wenn er wirklich von jener getrennt werden könnte) der vollkommnen Bildung, mit jenen bloß neu tral zu nennenden Anstalten, ohne spezielle Pflege des pris vatreligiösen Lebens und der Privaterziehung nur halb ers reicht, daß heißt aber --- verfehlt wird. Die Sache spricht zu sehr für sich selbst, ihre Nothwendigkeit geht aus der Erfahrung von bald dreißig Jahren zu unwidersprechlich hers vor, als daß wir hierin nicht das beinahe— unter den jezígen Verhältnissen einzige Mittel erkennen müßten, wels ches unseren, in Bezug auf religiöse Erziehung wahrhaft trostlosen höheren Unterrichtszustand, wesentlich zu verbesser ren im Stande sey.

So hervorstechend ist dieses Bedürfniß, daß wir die zuversichtliche Hoffnung haben, Seine Majestät, unser allergnädigster König werde, davon in Kenntniß geseßt, nicht unberücksichtigt lassen, was wahrhaft allein zum Guten führt, und dessen nicht bloß die Zöglinge des Clerus, sondern auch des Beamtenstandes so wesentlich bedürfen. Lesen wir doch so oft, wie die Munifizenz unseres Königs bald hier, bald dort beträchtliche Zuschüsse zur Errichtung von Klöstern, Kirchen und zu andern religiösen Zwecken gewährt; sollte da nicht auch einmal die Pfalz sich der allerhöchsten Gnade

zu erfreuen haben, und namentlich die Katholiken, welchefle dürfen es wohl sagen auch in den jüngsten Stürmen so treu an ihrem angestammten Pfälzerhaus gehalten, und in einer solchen Stiftung nur ein Mittel mehr finden würs den, ihre Kinder vor dem gottlosen Zeitgeist zu bewahren, und sie unverdorbner und treuer für Gott, König und Vas terland zu erziehen.

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Die Errichtung eines katholischen Conviktes in der Pfalz würde uns aber nur das verschaffen, was die jenseitigen bayerischen Kreise fast alle schon besigen. Näher auf diesen Gegenstand einzugehen, würde uns zu weit vom Zwecke unserer Erörterung abführen. Wir glauben vor der Hand genug gethan zu haben, wenn wir darauf hingewiesen, wodurch die Interessen der Katholiken eben so gut gewahrt, als ihre deßfallsigen nothwendigen Forderungen befriedigt werden können. Indessen behalten wir uns vor, zur geeigs neten Zeit näher und ausführlicher auf ein Bedürfniß einzugehen, welches so hervorspringend und schreiend ist, daß bei der jüngsten Inthronisation unsers Hochwürd. Bischofes Johannes die Einsichtigeren des zahlreich (über Hundert) versammelten Clerus bei Privatbesprechungen vor Allem eins stimmig sich dafür entschieden, und Manche desselben - bei ihrer im Durchschnitte stattfindenden finanziellen Beschränktheit sich für Beiträge nach Kräften bereit erklärt haben. Vor Allem vertrauen wir aber hierin wie in allem Andern, was unsere heil. Kirche betrifft, auf die Weisheit und den Seeleneifer unseres Hochw. Herrn Bischofes, Hochwelcher aus seinem frühern Wirken am beßten diese religiösen Bes dürfnisse kennt, und auch dahin streben wird, daß ihnen durch nachhaltige Vorkehrungen abgeholfen werde; da ohne eine solche Anstalt die Diocese für immerhin weder eine hinreichende Zahl Kleriker aus sich erhalten wird, noch auch so vielen andern Uebeln in etwas gesteuert werden möchte.

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Möge es das leßte Mal seyn, daß wir uns über Vorfälle, wie die gerügten, zu beklagen haben; und endlich thätig und durchgreifend solchen Bedürfnissen, Mängeln und Rechtsverleßungen Abhülfe geschehen.

VI.

Historische Entwickelung

und kritische

Beleuchtung des Patronatsrechtes in der katholischen Kirche,

besonders des landesherrlichen.

(Fortseßung.)

S. 9. Nechte des Bischofs, rücksichtlich der Verwaltung des Kirchengutes und der Anstellung und Besoldung der Kirchendiener.

Troß der neuen Verhältnisse, in welche die Kirche seit Konstantin's des Großen Zeiten im gesammten römischen Reiche eingetreten war, blieben doch die Befugnisse des Bischofs in Absicht auf die Verwaltung des Kirchengutes und die Anstellung und Besoldung der Kirchendiener im Ganzen durchweg dieselben, wie wir sie §§. 2, 3, u. 4 dargestellt und nachgewiesen haben.

Es würde zu weit führen, alles Einzelne mit speziellen Beweisen zu belegen, und es ist dieses auch nicht nothwendig, da dieselben in jedem größern Handbuche der Kirchengeschichte und des Kirchenrechtes nachgelesen werden können, und ohnehin noch im nächsten Paragraph theilweise berührt werden müssen. Also auch in dieser Epoche der christlichen

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