Zeitschrift für medizinal-beamte, Band 19Fischer's Medizin. Buchhandlung, 1906 |
Inhalt
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Häufige Begriffe und Wortgruppen
Adelnau Aerzte Alkohol allgemeinen Anstalt Arzt ärztliche Bakterien bakteriologischen Bazillen Bazillenträger Behandlung Bekämpfung Berlin besonders Bestimmungen bezw Blut Cholera derartige Desinfektion Deutschen Diagnose Diphtherie Dohrn Einfluß Epidemie Erfahrungen Erkrankungen Erscheinungen ersten Fall folgenden Formaldehyd Frage Frau Geburt Gefahr Geisteskranken Geistesstörung Gemeingefährlichkeit Genickstarre gerichtliche Medizin Gerichtsarzt Gesetzes gesund große Grund Gutachten Hand häufig Hause Hebammen Hygiene hygienischen Hypnose Impflinge Impfung Infektion Infektionskrankheiten Institut Jahre Keuchhusten Kindbettfieber Kinder kleinen klinische kommen konnte Kranken Krankenhaus Kreis Kreisarzt Kurpjuweit läßt leicht letzten lich linken Lungen Med.-Rat Medizinalbeamten Meningokokken Milch Milzbrand Mittel möglich Münchener muß müssen Nachweis Obduktion Paratyphus Personen Pflegerinnen Pollitz Preis Preussischen Prof Psychiatrie recht Scharlach Schluß Schule schwer Sektion soll sowie Sprotta stark Stunden Tage Teil Trauma Tuberkulose Typhus Typhusbazillen Ueber Unfall unserer Untersuchung Ursache Verfasser Verlag Verletzung verschiedenen Versuche vollbesoldeten Waibel-Kempten Wasser Weise weiter wieder Wochenbettfieber Wochenschrift Wöchnerin wohl Zahl zeigte Zeitschrift Zustand
Beliebte Passagen
Seite 199 - Erläuterungen zu den Vorschriften für das Verfahren der Gerichtsärzte bei den gerichtlichen Untersuchungen menschlicher Leichen, gr.
Seite 103 - Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt nicht und während der folgenden zwei Wochen nur beschäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt.
Seite 33 - Uhr morgens stattfinden; um Mittag ist den Kindern eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren; am Nachmittage darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen.
Seite 64 - Kreisärzten zur Staatskasse abzuführen, bezw. nicht mehr aus der Staatskasse zu erheben sind, nach ihrem durchschnittlichen Betrage während der drei letzten Etatsjahre vor dem Etatsjahre, in welchem die Pension festgesetzt wird, mit der...
Seite 366 - Wer unbefugt eine Leiche aus dem Gewahrsam der dazu berechtigten Person wegnimmt, ingleichen, wer unbefugt ein Grab zerstört oder beschädigt, oder wer an einem Grabe beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Seite 234 - Tagesordnung kommen, wenn hierfür nach Erledigung der früheren Anmeldungen Zeit bleibt; eine Gewähr hierfür kann daher nicht übernommen werden. Die allgemeine Gruppierung der Verhandlungen soll so stattfinden...
Seite 234 - Colonnaden 96, anmelden zu wollen. Vorträge, die erst später, insbesondere erst kurz vor oder während der Versammlung angemeldet werden, können nur dann noch auf die Tagesordnung kommen , wenn hierfür nach Erledigung der früheren Anmeldungen Zeit bleibt; eine Gewähr hierfür kann daher nicht übernommen werden. Die allgemeine...
Seite 423 - München aufgestellt hat: 1. Es ist Aufgabe der Hygiene, nicht allein für ausreichende Gelegenheit zur Reinigung des gesamten Körpers, also zum Baden, zu sorgen, sondern auch für weitestgehende Einführung von Gelegenheit zum Reinigen der Hände einzutreten. 2. Ein häufiges Waschen der Hände ist nicht allein aus ästhetischen Gründen zu befürworten, sondern auch hauptsächlich aus gesundheitlichen Rücksichten, da gerade die Hand den Hauptüberträger der ansteckenden Krankheiten bildet.
Seite 344 - Mitteln zu bestreiten sind, wenn nach Feststellung der Polizeibehörde der Zahlungspflichtige ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts diese Kosten nicht zu tragen vermag.
Seite 389 - Schlußfolgerungen. 1. Die vergleichenden Virulenzprüfungen haben ergeben, daß die Perlsuchtbazillen für den Gibbon ebenso infektionstüchtig sind wie die Bazillen des Typus humanus. Da dieses Säugetier dem Menschen ganz besonders nahesteht, auch in bezug auf sein Verhalten manchen spezifisch menschlichen Infektionskrankheiten gegenüber, so liegt es sehr nahe, das beim Gibbon gewonnene Ergebnis auch auf den Menschen zu übertragen.