Zeitschrift für medizinal-beamte, Band 19

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Fischer's Medizin. Buchhandlung, 1906
 

Inhalt

B Sachverständigen Tätigkeit in Unfall und Invaliditätssaohen
1
Entscheidungen in Unfall und Invaliditätssachen
2
Paralyse und Trauma Dr W C Gieseler Pollitz
22
Absorption des Tuberkelbacillus durch die frisch rasierte Haut Mayer
24
Beiträge zur Praxis der Desinfektion I Einige Vorschläge zur Ver
30
Häufigkeit und Ursachen seelischer Erkrankungen in der deutschen Marine
58
Der Dysenterie Bacillus bei einer Epidemie im Departement Seine
59
Ueber den Nachweis EberthGaffkyscher Bazillen in der Cerebrospinal
84
Beiträge zur Kenntnis der Influenza und der Influenzabazillen
90
Obligatorische Zuziehung des behandelnden Arztes zu gerichtlichen Sek
115
Unfall und Nervenkrankheit Dr E Mittelhäuser Thomalla
123
Ueberbürdungspsychosen bei minderwertigen Kindern Dr phil Heller
149
Bericht über die Leistungen und Obliegenheiten der in Königsberg i
151
sicherung Dr Knepper Troeger
158
85
189
Zur Lehre von den Degenerationszeichen Entgegnung Dr Dohrn
220
außerhalb der sogenannten weißen Linie
226
In den Fällen der anderweiten Rentenfeststellung 88
228
86
241
Die Meningokokkenpharyngitis als Grundlage der epidemischen Genick
252
14
257
Die übertragbare Genickstarre im Reg Bez Liegnitz im Jahre 1905
258
Ueber Extremitätenmißbildungen Spalthand Spaltfuß Syndaktylie Adak
287
Ueber aktive und passive Immunisation der Neugeborenen und Säuglinge
288
Die Trichinenepidemie in Augustusburg vor Gericht Dr Gelbke Troeger
304
Zur Frage der ärztlichen Kunstfehler Muß der Arzt bei perforierender
311
Ueber bakteriol Regierungs Laboratorien Dr Salomon Kurpjuweit
319

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Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 199 - Erläuterungen zu den Vorschriften für das Verfahren der Gerichtsärzte bei den gerichtlichen Untersuchungen menschlicher Leichen, gr.
Seite 103 - Wöchnerinnen dürfen während vier Wochen nach ihrer Niederkunft überhaupt nicht und während der folgenden zwei Wochen nur beschäftigt werden, wenn das Zeugnis eines approbierten Arztes dies für zulässig erklärt.
Seite 33 - Uhr morgens stattfinden; um Mittag ist den Kindern eine mindestens zweistündige Pause zu gewähren; am Nachmittage darf die Beschäftigung erst eine Stunde nach beendetem Unterrichte beginnen.
Seite 64 - Kreisärzten zur Staatskasse abzuführen, bezw. nicht mehr aus der Staatskasse zu erheben sind, nach ihrem durchschnittlichen Betrage während der drei letzten Etatsjahre vor dem Etatsjahre, in welchem die Pension festgesetzt wird, mit der...
Seite 366 - Wer unbefugt eine Leiche aus dem Gewahrsam der dazu berechtigten Person wegnimmt, ingleichen, wer unbefugt ein Grab zerstört oder beschädigt, oder wer an einem Grabe beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Seite 234 - Tagesordnung kommen, wenn hierfür nach Erledigung der früheren Anmeldungen Zeit bleibt; eine Gewähr hierfür kann daher nicht übernommen werden. Die allgemeine Gruppierung der Verhandlungen soll so stattfinden...
Seite 234 - Colonnaden 96, anmelden zu wollen. Vorträge, die erst später, insbesondere erst kurz vor oder während der Versammlung angemeldet werden, können nur dann noch auf die Tagesordnung kommen , wenn hierfür nach Erledigung der früheren Anmeldungen Zeit bleibt; eine Gewähr hierfür kann daher nicht übernommen werden. Die allgemeine...
Seite 423 - München aufgestellt hat: 1. Es ist Aufgabe der Hygiene, nicht allein für ausreichende Gelegenheit zur Reinigung des gesamten Körpers, also zum Baden, zu sorgen, sondern auch für weitestgehende Einführung von Gelegenheit zum Reinigen der Hände einzutreten. 2. Ein häufiges Waschen der Hände ist nicht allein aus ästhetischen Gründen zu befürworten, sondern auch hauptsächlich aus gesundheitlichen Rücksichten, da gerade die Hand den Hauptüberträger der ansteckenden Krankheiten bildet.
Seite 344 - Mitteln zu bestreiten sind, wenn nach Feststellung der Polizeibehörde der Zahlungspflichtige ohne Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts diese Kosten nicht zu tragen vermag.
Seite 389 - Schlußfolgerungen. 1. Die vergleichenden Virulenzprüfungen haben ergeben, daß die Perlsuchtbazillen für den Gibbon ebenso infektionstüchtig sind wie die Bazillen des Typus humanus. Da dieses Säugetier dem Menschen ganz besonders nahesteht, auch in bezug auf sein Verhalten manchen spezifisch menschlichen Infektionskrankheiten gegenüber, so liegt es sehr nahe, das beim Gibbon gewonnene Ergebnis auch auf den Menschen zu übertragen.

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