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Ueber die leitenden Grundsätze bei der Auswahl dieser Urkunden und über alle dahin einschlägige Fragen hat aber weder der Bearbeiter noch die Redactions - Commission sich auszusprechen für nöthig erachtet, was doch wohl gefordert werden durfte, da von den 186 Urkunden nicht weniger als 109 schon anderwärts gedruckt sind, und eine gebotene Nothwendigkeit des Wiederabdrucks nicht sofort in die Augen fällt. Abgesehen davon, weshalb auch Ref. nicht weiter fragt, warum die Zeit vor 1204 ausser Berücksichtigung blieb, erscheint die Urkundensammlung selbst wichtig genug, um ihren Inhalt den Hauptbeziehungen nach hier kurz anzugeben. Die Erwerbungen des Hauses Wittelsbach, durch kaiserl. Bestätigungen (Urk. Nr. 3. 113) gesichert, sowie die sonstigen Veränderungen im Territorial - Bestande geschahen theils durch Ankäufe (Urk. 101. 137. 145), Schiedspruch (Urk. 83) und Vertrag (103), theils durch Versetzung (Urk. 47. 51. 91-93), Vertauschung (Urk. 131) und Erbschaft der Konradinischen Güter (Urk. 80. 81. 90), welche nach Urk. 99 zwischen den Herzogen Ludwig und Heinrich am 28. Sept. 1269 getheilt wurden, theils durch Belehnungen der Kaiser (Urk. 8. 41. 143. 144. 173), der Bischöfe von Bamberg (Urk. 15. 16. 50. 55. 97. 98. 169), Freysing (Urk. 74. 105. 151), Passau (Urk. 7.), Regensburg (Urk. 10), Trient (Urk. 12), Worms (Urk. 136) und des Erzbischofs von Salzburg (Urk. 35. 54. 118), theils durch Verleihung der Voigtei über das Kloster Baumburg (Urk. 49), Bisthum Passau (Urk. 78) und Stift Seon (Urk. 40) und der Verwaltung über Reichslehen (Urk. 73), wogegen die Verluste durch Cassation der Belehnung mit der Stadt Freysing (Urk. 18) und durch den Verkauf der Veste Geyern (Urk. 124) nicht in Betracht kommen. Die Urkunden Nr. 63. 65. 163-165. 170 und 171 betreffen Verlobungen, Heirathsanträge, Dispensation und Widdum, und über die Betheiligung des Hauses Wittelsbach bei Kaiserwahlen geben Erläuterungen die Urkunden 64. 66. 111. 112 und 176. Neben den Urkunden, welche die Ausübung der Landeshoheitsrechte bezeugen (Urk. 12 — 14. 17. 20. 23. 27. 33. 34. 51. 56. 61. 62. 67. 94. 101. 104. 124. 126. 129. 162), oder Landfriedensschlüsse (Urk. 36. 59. 84. 95. 140. 146. 181. 183) und Schutzbündnisse (Urk. 4. 180. 182) enthalten, sind besonders die Urkunden wichtig, worin die Streitigkeiten und Zerwürfnisse des Hauses Wittelsbach mit den Bischöfen von Augsburg (Urk. 100. 184. 185), Bamberg (Urk. 85), Freysing (Urk. 21. 22. 26. 30-32. 46. 53. 60. 96), Passau (Urk. 45. 79), Regensburg (Urk. 2. 5. 25. 52. 58. 102), Worms (Urk. 75) und den Erzbischöfen von Köln (Urk. 77. 108. 110), Mainz (Urk. 19. 29. 83. 109) und Salzburg (Urk. 70. 117. 148. 150. 155. 158. 159), mit König Ottokar (Urk. 189. 116) und Herzog Albrecht von Oesterreich (Urk. 186) wiederholt verhandelt werden, oder die Beziehungen zu dem Papste (Urk. 28. 37-39.42) erkennbar sind. Der Bruderzwist zwischen den Herzogen Ludwig und Heinrich war Gegenstand vieler und vergeblicher Sühneversuche (Urk. 76. 86. 114. 1858. II.

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115. 119 - 123. 127. 128. 132. 134. 135. 138. 139. 141. 147. 149. 152 –154. 156. 160. 161. 167. 168. 174. 175. 177 — 179). Vergabungen und Schenkungen kommen vor an das Stift St. Ulrich in Augsburg (Urk. 1), an die Klöster Baumburg (Urk. 48), Kaisersheim (Urk. 133), Kühbach (Urk. 24), Nieder-Altaich (Urk. 34. 67. 71), Prüfening (Urk. 9. 27) und Schönau (Urk. 6. 17) und an das Hochstift Regensburg (Urk. 11). Ausser der Gründung der St. Johanniskirche zu Kelheim (Urk. 72) ist der Klosterstiftungen Söldenthal (Urk. 68) und Fürstenfeld (Urk. 87. 88. 125) durch Herzog Ludwig zu gedenken, so wie der Beiträge zur Geschichte der Städte Augsburg (Urk. 106. 183. 184), Landshut (Urk. 62. 130), Mühldorf (Urk. 158), Regensburg (Urk. 58. 61. 69. 89. 107. 142. 157. 166) und Worms (Urk. 43. 44). Endlich betreffen die Urk. 57 die Wahrung der Rechte des jungen Konradin und Urk. 172 die Erbtheilung der Söhne des Herzogs Ludwig Unter diesen Urkunden sind zum ersten Male gedruckt: 12. 19. 22. 26. 28. 29. 35. 38. 40. 43. 49. 50. 53. 56. 60. 61. 63- 67. 70. 72. 74. 76. 77. 84-86. 88. 89. 94. 98. 101. 103-108. 110. 114. 119-122. 124. 126. 129. 132. 133. 135 — 137. 139. 141. 142. 144. 148. 150. 152. 155. 156. 158. 160 — 164. 169. 171173. 176. 178 und 183. Die älteste deutsche Urkunde dieser Sammlung ist, da die Urk. 20. vom 23. Oct. 1231 als spätere Uebersetzung des verlorenen lateinischen Originals dafür nicht gelten kann, der zu Straubing um 1255 geschlossene Landfrieden (Urk. 59). Beigegeben sind: I. Geographisches Inhalts-Verzeichniss. II. Personen-Verzeichniss und III. Wort- und Sach-Verzeichniss, welche nach der bekannten Einrichtung von S. 479-531 reichen. Auf die Correctur ist diesmal grössere Sorgfalt gewendet worden. Die Fortsetzung dieser Monumenta soll den 6. Band bilden. F. Th. R.

[2753] Doctor Melchior von Ossa. Eine Darstellung aus dem XVI. Jahrhunderte von Dr. Friedr. Alb. von Langenn. Leipzig, Hinrichs'sche Buchh. 1858. VIII u. 206 S. gr. 8. (1 Thlr. 10 Ngr.)

Die Freunde der deutschen, speciell der sächsischen Geschichte überhaupt haben aus der Feder des trefflichen Biographen Albrechts des Beherzten und des Kurfürsten Moritz noch ein drittes, in denselben Cyklus gehöriges Werk, eine Schilderung der langen und bedeutsamen Regierung des Kurfürsten August um so zuversichtlicher erhofft, als es wohl bekannt war, dass langjährige Sammlungen und Vorstudien desselben sich auch über diese Zeit erstreckt haben. Indess scheint es fast, als wenn diese Hoffnung aufzugeben wäre, und in der That mag theils der soviel grössere Umfang der Arbeit, neben den anderweiten wichtigen Geschäften des hochgestellten Verfassers, ein Hinderniss bieten; theils können wir es uns selbst nicht verbergen, dass die Geschichte des Kurfürsten August, neben so mancher Seite, auf welcher der Vf. gewiss mit besonderem Beruf und Interesse geweilt haben würde, doch auch

manche andere umfasst, deren nähere Erforschung nichts Erfreuliches hat. Wie dem auch sei, wir haben es jedenfalls mit grossem Danke zu begrüssen, dass der Vf. aus seinen reichen Sammlungen und Vorarbeiten aus einer Zeit und einem Lande, die durch ihre Beziehung zu der grossen Kirchentrennung so allgemeine Bedeutung erlangten, wiederholt lehrreiche und interessante Beiträge in trefflichen Monographien zu Tage fördert, wie eine solche dem Chri stoph von Carlowitz gewidmet war, und wie uns nun wieder eine zweite vorliegt, die uns wieder, ja in vorzüglichstem Grade angesprochen hat.

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Der Vf. war bei der Entwerfung des Lebens- und Charakterbildes eines Mannes, der im vollsten Sinne des Wortes als ein Ehrenmann zu bezeichnen ist, durch den in jener Zeit nicht zu häufigen Umstand begünstigt, dass von dem Geschilderten eigne Aufzeichnungen vorlagen, die sich sowohl in einem ausgeführten politischen Testamente über seine Ansichten in Betreff der wichtigsten Lebensfragen, wie in einem vertrauten Tagebuche über den gesammten Gang seines Lebens und Wirkens während der Zeit, wo er in wichtige Staatshändel verflochten war, verbreiten, und die der Vf. mit Sorgfalt, Takt und Umsicht benutzt und mit den Ergebnissen anderweiter Quellen zu einem ausgeführten Gemälde verbunden hat. Melchior von Ossa, aus einem alten, jetzt erloschenen Geschlechte, das sich von dem Dorfe Ossa bei Rochlitz benannte, war wahrscheinlich 1506 geboren, hatte die Rechte studirt, sich dann eine Zeit lang dem Kriegsdienste gewidmet, war darauf zu den Wissenschaften zurückgekehrt, Doctor der Rechte und wie gerade um jene Zeit mehrere Edelleute, juristischer Professor worden. Als solcher war er zunächst als Rath in die Dienste Herzogs Georg des Bärtigen gezogen worden. Nach dessen Tode erbat ihn sich der Kurfürst Johann Friedrich vom Herzog Moritz (1542) auf sechs Jahre zum Kanzler, und er nahm nun an vielen wichtigen Regierungshandlungen jenes Fürsten Theil. Es ergiebt sich aber dabei, dass er fast durchgehends mit den getroffenen Maassregeln nicht einverstanden war, fortwährend zu einem gemässigteren und die positiven Rechte besser berücksichtigenden Verfahren rieth, aber immer von der Mehrzahl der andern Räthe überstimmt ward, die entweder selbst extremen Richtungen zugethan waren, oder mehr Rücksicht, als er, auf die Stimmungen und Wünsche ihres Gebieters nahmen. Namentlich gilt dies von dem Kanzler Brück. Dabei musste er wohl noch öfters bei der Ausführung von Maassregeln vortreten, die er auf das Bestimmteste widerrathen hatte; denn man wusste seine Rednergabe und seine juristische Gründlichkeit sehr wohl zu schätzen und verwendete ihn vorzüglich gern zu schwierigen diplomatischen Sendungen, sowie überhaupt als Wortführer. Daneben wurde er auch noch öfters von anderen Herren in wichtigen Angelegenheiten consultirt, zur Ausgleichung von Streithändeln benutzt u. dergl. Am kurfürstlichen Hofe ward jedoch seine Stellung immer misslicher. Er klagt

über die Untreue und Falschheit, die er in dem Leben am Hofe immer mehr erkenne, wie man die Verläumdung als hauptsächlichstes Kampfmittel gebrauche, wie seine Feinde, wenn auch in andern Dingen zwieträchtig, doch darin einig wären, ihn zu verderben. In der That mochte er, wie der Vf. sehr richtig sagt, von Vielen für einen juristischen Pedanten gehalten und das nüchterne Recht durch die Stimme des Vortheils übertäubt werden. Wird doch der den Jesuiten so schwer vorgeworfene Grundsatz: dass der Zweck die Mittel heilige, in allen Parteilagern befolgt! Selbst wenn man ihm im Rathe nachgegeben, führte man wohl hinterher die Beschlüsse anders aus, als er gemeint hatte, handelte vielfach hinter seinem Rücken, verschärfte seine Gutachten und Ausfertigungen ohne sein Vorwissen und verdrängte ihn endlich 1545 ganz aus seiner Stellung. Zuletzt that dem Kurfürsten, den man gegen ihn eingenommen, der Abschied selbst leid, und er lud ihn ein, ihm nach einer in jener Zeit noch möglichen und gewöhnlichen Sitte als,,Rath vom Haus aus" zu dienen. Indess Ossa war gewitzigt und schlug es ab. So konnte er der hereinbrechenden Katastrophe unbetheiligt zuschauen und ward nur als Privatmann von den Kriegsbewegungen berührt. Unter Kurfürst Moritz war er theils auf Landtagen thätig, theils wurde er als Rath und in mancherlei Sendungen gebraucht, so wie er dem Hofgerichte zu Leipzig als Hofrichter vorstand, und auch anderen Fürsten und Herren in speciellen Angelegenheiten diente. Auch an Moritz Hofe fand er Parteiung und Feinde, zu welchen letzteren er namentlich den Ordinarius Ludwig Fachs zählt, wobei er anführt, dass die Doctoren bäuerlicher Art nicht gern gewollt, dass ein Doctor von Adel bei dem Churfürsten beharrlich habe ankommen sollen." (Man sieht, der Ausdruck bürgerlich war damals noch nicht im heutigen Sinne gebräuchlich) Immerhin schätzte ihn Moritz und wollte ihn keinesweges gänzlich aus seinem Dienste lassen, als Ossa die schon mehrmals von ihm ausgeschlagene Statthalterstelle zu Schleusingen, im Dienste der ihm sehr verpflichteten Grafen von Henneberg, annahm. Er fand auch hier das ruhige Leben nicht, das er gesucht hatte. Es scheint, die Henneberg gehörten zu den zahlreichen Geschlechtern, die in jener Zeit zu Grunde gingen, weil sie sich in die veränderten Zustände und Bedürfnisse einer neuen Zeit nicht finden konnten und im Style des Mittelalters fortleben wollten. Sagte doch einst Graf Wilhelm zu ihm: „, ehe er alle Wege wollte thun, was recht wäre, ehe wollte er lieber sterEr fand im Innern Unordnung und Verderbniss, im Hause Zwietracht, und gegen aussen die Gewalt vor das Recht gesetzt, und war mit seinen Mahnungen und Warnungen so unwillkommen, wie einst an dem Hofe Johann Friedrichs. Neben seiner Stellung in Schleusingen diente er auch dem Kurfürsten Moritz als Rath, Hofrichter und in wichtigen Sendungen noch fort, wie er denn noch kurz vor dem entscheidenden Zuge, sehr wider seine Wünsche und bei grosser Presshaftigkeit des Leibes, welche die Reise selbst

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lebensgefährlich für ihn machte, einen letzten Versuch bei Karl V. in Innsbruck zu machen hatte. Auch das Hennebergische verliess er, nachdem die Nichtbefolgung aller seiner Rathschläge es in grosse Verwirrung gebracht, und theilte fortan seine Zeit zwischen Leipzig und Altenburg. Auch Kurfürst August diente er als Rath, hielt sich aber möglichst zurück. Es mochte ihm scheinen, dass der Hof jetzt ein noch unsichrerer Boden zu werden drohte, als er ihn schon befunden hatte. August selbst hatte übrigens grosses Vertrauen zu seiner Kenntniss und Rechtschaffenheit, und forderte ihn zu der Denkschrift auf, bei deren Thema der Kurfürst nur die Justizorganisation im Sinne gehabt zu haben scheint, die sich aber zu einem allgemeinen politischen Glaubensbekenntniss erweiterte. Es war sein letzter politischer Act, denn am 10. April 1557 starb er zu Altenburg.

Ossa war ein gründlich gebildeter, rechtschaffener und gewissenhafter Mann, voller Pflichteifer und lauterer Biederkeit, dabei maassvoll, duldsam und über viele kirchliche Parteivorurtheile seiner Zeit erhaben. Man gewinnt hohe Achtung für seinen Charakter, wenn man diese Schrift liest, die überhaupt, ausser dem auf ihn und die grossen Staatshändel Bezüglichen, eine Menge interessanter Züge zur Sittengeschichte und zur Charakteristik merkwürdiger Persönlichkeiten und in jeder Beziehung eine eben so anziehende als lehrreiche Lectüre für Geschichtsfreunde bietet.

[2754] Tagebuch Christians des Jüngeren, Fürst zu Anhalt, niedergeschrieben in seiner Haft zu Wien im Geleite Kaiser Ferdinands II. zur Vermählungsfeier nach Innsbruck auf dem Reichstage zu Regensburg und während seiner Reisen und Rasten in Deutschland, Dänemark und Italien. Nach dem Manuscripte der Herzogl. Bibliothek zu Cöthen herausgeg. von G. Krause, herzogl. anhalt. Hofrath. Leipzig, Dyk'sche Buchh. 1858. XVI u. 321 S. gr. 8. (1 Thlr. 27 Ngr.)

Es ist nicht das erste Mal, dass der hier bezeichnete Fürst der zu Amberg am 11. Aug. 1599 geborene älteste Sohn Christians I., Stifters der Anhalt-Bernburgischen Regentenlinie aus den Spalten seiner Tagebücher, die er nach löblicher Gewohnheit fleissig, zunächst gewiss nur für sich allein, führte, in unsere Zeit hinein spricht und damit einen anziehenden authentischen Beitrag zur Geschichte seiner Zeit und der ihr eigenthümlichen Geistesrichtung und Geschmacksbildung uns übermittelt. Bereits vor länger als 50 Jahren veröffentlichte v. Aretin in seinen,, Beiträgen zur Geschichte und Literatur" (Münch. 1804) ein kürzeres Tagebuch Fürst Christians des Jüngeren, welches er über die Kriegsereignisse vom 28. Jan. bis 5. Nov. 1620 niedergeschrieben hatte, das dann als eine Kriegsspolie nach der Schlacht am weissen Berge vom 8. Nov. gedachten Jahres den liguistischen Siegern in die Hände gefallen und von da aus in die Pfalzbaiersche Centralbibliothek gekommen war. In der oben erwähnten Schlacht gerieth Fürst Christian, der unter seinem kriegskundigen Vater, dem Oberbefehlshaber der unionistischen Armee, ein Reitercorps tapfer ge

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