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mitis dagegen mit geschlossenem E zu sprechen sey, keinen lebendigen Halt mehr und nimmt den Schein einer willkürlichen Satzung an. Und wenn, dem obigen Gesetze gemäss, für die Verbalform legge (legit) der offene, für die Substantivform legge (lex, legis) der geschlossene Laut gefordert wird: warum soll die Verbalform mostro (monstro) und die Substantivform mostro (monstrum) nicht in derselben, sondern in entgegengesetzter Weise (s. Fernow S. 14) behandelt werden? Selbst die bloss verschiedene Bedeutung eines und desselben Wortes will man durch die Aussprache unterstützt und z. B. corso (cursus) in der Bedeutung „Lauf" mit geschlossenem, in der Bedeutung „Strasse" dagegen mit offenem O gesprochen wissen.

In Erwägung solcher Willkürlichkeiten, Schwankungen und Widersprüche, welche eben das Verschwundenseyn eines noch ausdrücklich wirksamen Bewusstseyns verrathen, liesse sich dem von den früheren Grammatikern aufgestellten, von Diez, dem hochgeschätzten Sprachforscher, mit so ausserordentlicher, wenn ich sagen darf so bestechlicher Gründlichkeit vervollständigten Lautgesetze zu Liebe höchstens, dünkt mich, annehmen, dass sich von der Quantität, Stimmung und Stellung, überhaupt von der etymologischen Beschaffenheit des lateinischen Urvocals statt eines bestimmten Bewusstseyns nur eine Art von Erinnerung erhalten und dadurch der Unterschied der dem Ursprunge angemessenen Aussprache wenigstens gebrauchsweise eine Zeit lang fortgepflanzt haben könnte. Aber der schon früh genug, etwa schon um das Jahr 1500 oder bald nachher entbrannte Streit über die Richtigkeit der Aussprache, die Menge der Ausnahmen und Abweichungen, die sich dem mit so grossem Aufwande von Scharfsinn und Gelehrsamkeit zu Stande gebrachten Gesetze auch heute noch nicht unterwerfen wollen, und das auch heute noch wiederholte Zugeständniss von der Ungleichheit des wirklichen Gebrauches beweist doch, dass selbst jene Erinnerung bald genug erblasst, die rechte oder ursprüngliche Aussprache auch selbst in der Ueberlieferung immer unsicherer geworden und für jetzt endlich in völlige Vergessenheit gerathen ist. Die Sache liegt so, dass sich darauf anwenden lässt, was Karl Ferd. Becker (ausführliche deutsche Gramm. 1836) in An

sehung der deutschen Sprache bemerklich macht. Er sagt nämlich (Abtheil. I. S. 75):

„Man hat früher in der deutschen Sprache den aus dem Laute i hervorgegangenen Laut des geschlossenen e von dem Laute des aus a hervorgegangenen offenen e unterschieden, z. B. in Fell vom gothischen fill und Erbe vom gothischen arbi. Dieser Unterschied ist jedoch jetzt in der deutschen Sprache theils verwischt, theils hängt der Laut, wo er noch kann unterschieden werden, mehr von Ton, Quantität und nachfolgenden Consonanten als von der Abkunft des Vocals ab. So wird z. B. Erbe vom gothischen arbi und sterben vom altdeutschen stirban nicht mehr unterschieden."

Muss man also (um das Ganze noch ein Mal zusammen zu fassen) zugeben, dass die hier geforderte Aussprache des O und E ein ausdrückliches Bewusstseyn, eine sichere Kenntniss von dem ursprünglichen Werthe der genannten Vocale voraussetzt; muss man zugeben, dass dies Bewusstseyn, diese Kenntniss jetzt auch selbst dem gebildeten Italiener längst nicht mehr beiwohnt: so wird man auch einräumen müssen, dass es mehr als misslich sey, hierauf ein Gesetz gründen zu wollen. Ist es wahr, dass sich dem Gesetze, welches man unter oder trotz der gedachten Voraussetzung dennoch aufzustellen versucht hat, eine Menge von Wörtern hartnäckig entzieht; ist es wahr, dass, den angeführten Geständnissen von der Ungleichartigkeit der Aussprache zufolge, statt des von jenem Gesetze geforderten Lautes oft und in den verschiedenen Theilen Italiens, selbst bei den Gebildeten, der entgegengesetzte gehört wird: so ist damit auch, will man die ganze Sache nicht für eine überhaupt gesetzlose Erscheinung erklären, der Vermuthung Raum gegeben, dass es doch wohl noch ein anderes Gesetz seyn müsse, welchem die Aussprache anheim gefallen ist und in ihrer unmittelbaren, lebendigen Praxis Folge leistet.

Und dies Gesetz ist es, welches ich an der zu Anfange dieser Abhandlung bezeichneten Stelle nachzuweisen versucht habe und auf den dort ebenfalls bezeichneten Anlass jetzt näher zu begründen unternehme. Es ist kein etymologisches, sondern ein physiologisches, das sich auch unbewusst, aber mit

natürlicher Nothwendigkeit von selbst vollzieht. Es gilt nicht nur für die betonten, sondern auch für die unbetonten Sylben; nicht nur für die Vocale O und E, sondern auch für alle übrigen, nicht nur für das Italienische, sondern, eben weil es ein Naturgesetz ist, für alle Sprachen, so weit sie überhaupt ein normales Lautsystem und normale Lautbezeichnung haben, also mit theilweiser Ausnahme etwa der französischen und englischen.

Die natürliche, von der Tiefe zur Höhe fortschreitende Vocalreihe ist

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UOAE I.

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In dieser Reihe nehmen O und E ihre Stelle zwischen denjenigen Vocalen ein, mit deren Klange sie je nach ihrer (bereits oben erläuterten) geschlossenen und offenen Aussprache verwandt sind das O zwischen A und U, das E zwischen A und I. Es verdient nun zunächst bemerkt zu werden, dass Jagemann in seiner (S. 4 erwähnten) italienischen Sprachlehre einen ähnlichen Doppelklang auch an dem I beobachtet, indem er ein ,,feines" oder I sottile und ein „dunkles" oder I oscuro (oder grosso) unterscheidet. Blanc, der dies gleichfalls anführt, setzt hinzu, dass dies schon Salviati in seinen Avvertimenti della lingua sopra il Decamerone (Venedig, 1584 u. 1586) gethan habe; doch geht er auf diese „unnütze Subtilität" nicht weiter ein, ausser dass er allenfalls" den Unterschied zwischen einem I, welches eine Sylbe beschliesst: vivido, bilico, nido, fibra, und dem I, welches sich mit einem folgenden Consonanten zur Sylbe verbindet: arringo, firmo etc." gelten lassen will (S. 39 flg). Auch Ludwig Ramshorn unterscheidet in seiner lateinischen Grammatik (1824) S. 4 ein zwiefaches I, ein eigentliches und langes, wie in limus, prīmus, īdus, und ein kurzes, dem E-Laute nahe kommendes, wie in caerimonia, intelligo, sibi. Und mit Recht. Denn wer dem E die Fähigkeit zugesteht, sich mit seinem hellen, geschlossenen Laute dem Laute des I zu nähern, setzt eben damit auch die Möglichkeit eines dunklen, zum E-Laute hingeneigten I. Sollte alsdann aber das Nämliche nicht auch von dem U gelten? Sollte es ausser dem reinen U nicht auch eines geben, welches sich eben so dem O-Laute zuneigt, wie man annimmt, dass das O, wenn es geschlossen

ist, dem Laute des U zustrebt? Abgesehen davon, dass in der That die lateinische Schreibart zwischen vulpes und volpes, quum und quom etc. (wie andrerseits zwischen pinna und penna etc.) geschwankt und gewechselt hat, wird man in deutschen Wörtern wie z. B.

ihn, Lied, schielt, Stiel

Fuhrt, Buch, Huhn, sucht

nicht nur ein langes, sondern auch ein reines I, ein reines U vernehmen, wogegen die ähnlichen Wörter in, litt, schilt, still

Gurt, Bruch, Hund, Sucht

beide Laute nicht nur gekürzt, sondern auch getrübt zeigen, das I zu E, das U zu O hinüber klingend.*) Wie dann andrerseits aber O und E, sobald sie den offenen Laut haben, auch dem A-Laute näher treten: so kann uns schliesslich ein solcher Doppelklang auch selbst an dem A weder entgehen noch befremden, indem es sich in Wörtern wie

Stahl, Staar, kam, nach

dem O-Laute, und dagegen in

Stall, starr, Kamm, Dach

dem E-Laute zuwendet und in den Dialekten oft geradezu in diese Nebenlaute verfällt; denn Stahl lautet oberdeutsch wie Stohl, starr niederdeutsch wie sterr, beide mit offener Aussprache. Unser heutiges dialektfreies Hochdeutsch lässt freilich diesen Doppelklang an dem A, das in der Mitte der Vocalreihe wie im Gleichgewicht ruht und indifferent wird, fast gänzlich verschwinden, und selbst an den Enden der Vocalreihe, an dem U und I, erscheint der Doppelklang nur in

*) Dafern sie nicht, woran beiläufig erinnert werden möge, unter gewissen Umständen und bei uncorrecter Aussprache beide in das ihnen gleich nahe liegende und gemeinsame ü zusammenfliessen; denn Gurt und immer hört man gelegentlich wie Gürt und ümmer. Aber auch dies ü so wie ö und ä sind dem Doppelklange unterworfen; sie lauten geschlossen z. B. in

und dagegen offen in

fühlt, tönt, wählt

füllt, könnt, fällt.

mässiger Stärke. An dem O und E hingegen tritt er darum desto entschiedener hervor, weil diese als die Uebergangs- und Zwischenvocale, eigentlich als die Mischungen des A mit dem U und dem I, an und für sich schon zu einem beständigen Schwanken zwischen dieser Mitte und jenen Extremen aufgelegt sind.

Demnach haftet der Doppelklang nicht an dem O und E allein, sondern auf gleiche Weise, wenn auch nicht in gleichem Grade, an allen Vocalen. Beschränkt man sich also nur auf jene zwei: so hat man die Erscheinung, welche betrachtet wird, nicht einmal vollständig vor Augen und ist dann schon dadurch ausser Stande, ihr eine allseitige und wirklich entsprechende Anschauung abzugewinnen.

Steht nun fest, dass der Doppelklang eine allen Vocalen gemeinsame Eigenschaft ist: so wird das Wesen desselben auch in diesem alle Vocale umfassenden Verhältnisse gewürdiget werden müssen.

Die obigen, unsrer eigenen Sprache entlehnten Beispiele lassen deutlich erkennen, dass der Doppelklang der Vocale in nichts Anderem bestehe als in einer entweder höheren oder tieferen Stimmung ihres Lautes. Diesen seiner Natur nach musikalischen Unterschied der Höhe und Tiefe darzustellen macht überhaupt die wesentliche Eigenschaft des vocalischen Sprachlautes aus; weiterhin gesellt sich noch der rhythmische Unterschied der Länge und Kürze (die Quantität) und der dynamische der Stärke und Schwäche (der Accent) hinzu. Ist der Unterschied der Höhe und Tiefe aber eine wesentliche Eigenschaft des Vocals: so liegt hierin zugleich die Nothwendigkeit, dass dieser Unterschied nicht nur die fortschreitende Reihe, gleichsam die Tonleiter der Vocale, so wie sie oben. angeführt worden, bedingt, sondern sich auch auf jeder einzelnen Stufe dieser Reihe, d. h. an jedem einzelnen Vocale wiederholt, ganz so, wie jeder Vocal auch die Fähigkeit hat, ebenso wohl lang wie kurz, eben sowohl betont wie unbetont zu seyn. Es ist also eine naturgemässe Erscheinung, wenn jeder Vocal nach der einen Seite einen höheren Klang, mit welchem er dem in der Tonreihe nächst folgenden (das U dem O, dieses dem A, dieses dem E, dieses dem I) zustrebt, und nach der andern Seite einen tieferen dar

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