Deutsche militärärztliche Zeitschrift: Vierteljährliche Mittellungen aus dem Gebiet des Militär-Sanitäts- und Versorgungswesens. ... . I.-49. Jahrgang. [1872-1920.]

Cover
E. S. Mittler & Sohn, 1907
 

Andere Ausgaben - Alle anzeigen

Häufige Begriffe und Wortgruppen

Beliebte Passagen

Seite 528 - Sektionen haben sich bereits konstituiert und haben die Statuten bestimmt. Die Zahl der Sektionen ist 21, da jedes Spezialfach eine eigene Sektion erhalten hat. Der Tag der Eröffnung ist auf den 29. August 1909 festgesetzt und die Sitzungen werden bis 4. September dauern. Voraussichtlich dürfte der Kongreß sehr besucht sein; die bisherigen Kongresse wiesen eine Frequenz von 3000 — 8000 Teilnehmern auf.
Seite 336 - Vorträge, die erst später, insbesondere erst kurz vor oder während der Versammlung angemeldet werden, können nur dann noch auf die Tagesordnung kommen , wenn hierfür nach Erledigung der früheren Anmeldungen Zeit bleibt; eine Gewähr hierfür kann daher nicht übernommen werden. Die allgemeine...
Seite 336 - Ärzte, in welcher im Gegensatz zu den zahlreichen alljährlich stattfindenden Spezialkongressen sämtliche Zweige der Naturwissenschaften und Medizin vertreten sind, entspricht, daß gerade solche mehrere Abteilungen interessierende Fragen zur Verhandlung gelangen.
Seite 184 - Wer sich vorsätzlich durch Selbstverstümmelung oder auf andere Weise zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht...
Seite 428 - Ermittelung von Keimträgern sind in erster Linie auf die Stubengenossen, die Verkehrs- (Freunde, Landsleute) und verwandten Kameraden der Erkrankten oder der bereits ermittelten Keimträger auszudehnen. Bakteriologische Durchuntersuchungen aller Mannschaften eines Truppenteils, zunächst auf die Kompagnien, Eskadrons und Gebäude beschränkt, wo Erkrankungen an Genickstarre oder Keimträger festgestellt sind, sind beim Vorkommen zahlreicher zerstreuter Fälle erforderlich, aber, wenn durchführbar,...
Seite 427 - Ubertragungsquellen und dem Fernhalten der gesunden Mannschaften von solchen Gelegenheiten, bei denen sie der Gefahr, den Krankheitskeim aufzunehmen, ausgesetzt sind, — liegt das Hauptgewicht der Verhütung und Bekämpfung der übertragbaren Genickstarre im Heere. 3. Hierzu gehört besonders auch die Ermittlung von solchen Häusern und Gehöften im Standorte und in den Ortschaften seiner Umgebung, in denen Erkrankungen an übertragbarer Genickstarre vorgekommen sind. — Derartige Häuser und Gehöfte...
Seite 436 - Schutzmaßregeln liegt, insoweit davon 1. dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärpersonen, 2. Personen, welche in militärischen Dienstgebäuden oder auf den zur Kaiserlichen Marine gehörigen oder von ihr gemieteten Schiffen und Fahrzeugen untergebracht sind, 3. marschierende oder auf dem Transporte befindliche Militärpersonen und Truppenteile des Heeres und der Marine sowie die Ausrüstungs- und Gebrauchsgegenstände derselben, 4.
Seite 430 - Stuben, Kasernenfluren, Kantinen, Aborten und Füllung der Spucknäpfe mit desinfizierenden Flüssigkeiten; Aufstellen von Eimern mit desinfizierenden Flüssigkeiten zur Aufnahme von unreinen Taschentüchern , Handtüchern, Wäschestücken ; Gebrauch desinfizierender Flüssigkeiten zum Aufwischen der vor den Latrinensitzen gelegenen Fußbodenflächen (vgl.
Seite 184 - Gefängniss nicht unter einem Jahre bestraft; auch kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Dieselbe Strafe trifft denjenigen, welcher einen anderen auf dessen Verlangen zur Erfüllung der Wehrpflicht untauglich macht.
Seite 427 - ... Standorte und in den Ortschaften seiner Umgebung, in denen Erkrankungen an übertragbarer Genickstarre vorgekommen sind. — Derartige Häuser und Gehöfte und ihre Umgebung können für Beurlaubungen, Übungen und dergl. erst 4 Wochen nach Feststellung und Absonderung des letzten Krankheitsfalles bzw. nach Entfernung etwa ermittelter Keimträger als frei von Genickstarre angesehen werden. Kleinere Ortschaften sind hierin den Gehöften gleich zu achten, namentlich wenn an mehreren Stellen der...

Bibliografische Informationen